AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Online-Shops der Deutschen Zöliakie-Gesellschaft e. V. für Warenbestellungen bzw. für das Buchen von Seminaren, Freizeiten oder Veranstaltungen.
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Deutschen Zöliakie-Gesellschaft e. V. (nachfolgend: DZG) und dem Besteller bzw. Buchenden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung/Buchung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers oder Buchenden erkennt die DZG nicht an, es sei denn, die DZG hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Der Besteller/Buchende kann aus dem Sortiment der DZG Waren, Seminare und Freizeiten/Veranstaltungen auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren oder Leistungen ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Besteller/Buchende die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Besteller/Buchende durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
Der Kaufvertrag über den oder die vom Besteller/Buchenden ausgewählten Artikel, Seminare, Freizeiten und Veranstaltungen kommt zustande, wenn die DZG die Bestellung annimmt. Dies geschieht durch die Mitteilung über die Lieferung der Ware oder Leistung. Gelten die der Bestellung zugrunde liegenden Preise – z. B. aufgrund zwischenzeitlicher Änderung der Preislisten der DZG nicht mehr oder ist die Ware nicht mehr lieferbar bzw. die Leistung nicht mehr anbietbar, erhält der Besteller/Buchende nach Bestelleingang eine Mitteilung, so dass er wählen kann, ob er die Bestellung/Buchung zu veränderten Bedingungen aufgeben oder von der Bestellung/Buchung Abstand nehmen möchte. Eine Produkt-/Leistungsbeschreibung ist keine Garantie.
Die enthaltenen Veranstaltungsbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens der DZG dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Teilnehmer.
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung/Bestätigung per E-Mail Seitens der DZG zustande. Der jeweilige konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündliche oder telefonische Nebenreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung/Bestätigung per E-Mail durch die DZG.
§ 3 Teilnahme, Leistungsänderungen und Änderungsvorbehalt (Seminare, Freizeiten, Veranstaltungen)
Spezielle Teilnahmevoraussetzungen, die u.a. in Ausschreibungen und Veranstaltungshinweisen genannt sind, sind für den Teilnehmenden verpflichtend und bindend.
Für die Teilnahme an den Veranstaltungen wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Diese Gebühren werden für die einzelnen Veranstaltungen jeweils in der Ausschreibung bekannt gegeben
Die ausgewiesenen Teilnahmegebühren sind bis zum jeweiligen Anmeldeschluss auf das Konto der DZG mit dem jeweiligen Verwendungszweck einzuzahlen bzw. werden bei Buchung direkt beglichen.
Das Teilnahmerecht an den Veranstaltungen entsteht erst nach Anmeldung und Bezahlung der ausgewiesenen Teilnahmegebühren sowie bei Erfüllung der sonstigen persönlichen Voraussetzungen des Teilnehmers.
Alle Gebühren, die auf der Website, in Printmedien etc. angegeben sind, verstehen sich grds. einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen. Werden einzelne Reiseleistungen durch Dritte durchgeführt, gelten deren AGBs entsprechend.
Die DZG ist berechtigt, unter anderem bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl, höherer Gewalt, ungeeigneten Witterungsbedingungen oder anderen zwingenden Gründen Veranstaltungen vollständig vor der Durchführung abzusagen. In diesem Fall werden die bereits bezahlten Teilnahmegebühren in vollem Umfang erstattet. Den Teilnehmern steht in einem solchen Fall kein Schadensersatz gegenüber der DZG zu.
Ferner ist die DZG dazu berechtigt bei kurzfristigen Einschränkungen, Änderungen oder (Teil-) Absagen von angebotenen Veranstaltungen vorzunehmen. Werden Änderungen oder Abweichungen von einzelnen Veranstaltungen notwendig, die von der DZG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, ist die DZG berechtigt diese vorzunehmen, wenn damit keine erheblichen Änderungen oder Abweichung der Veranstaltung verbunden ist und der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigt wird. In einem solchen Fall weist die DZG die Teilnehmer unverzüglich auf Änderungen und/oder Abweichungen hin.
Bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen für einzelne Veranstaltungen behält sich die DZG die Zusammenlegung von leistungsnahen Veranstaltungen vor.
Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel von Referenten / Betreuer oder Verschiebungen im Ablaufplan weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur ordentlichen Kündigung oder zur Minderung des Entgelts.
Kann die DZG aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen nach Beginn der Veranstaltung bis zum zweiten Veranstaltungstag keine Veranstaltung durchführen, behält sich die DZG vor, die jeweilige Veranstaltung ersatzlos abzusagen. Bei endgültiger Absage der Veranstaltung werden die bereits gezahlten Kosten anteilig zurückerstattet.
Wird die Durchführung der Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Krieg, innere Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Pandemien, Ausbruch von Krankheiten etc.) wesentlich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind beide Seiten zur Kündigung des Vertrages berechtigt. In diesem Fall kann die DZG, für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine Entschädigung verlangen. Die DZG ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den/die Teilnehmende zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die DZG und der Teilnehmenden je zur Hälfte. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Teilnehmenden zur Last. Den Teilnehmenden steht in einem solchen Fall kein Schadensersatz gegenüber der DZG zu.
§ 4 Lieferung (Warenbestellungen)
Die Übersendung von Produkten erfolgt ausschließlich durch unabhängige Transportunternehmen nach Zahlungseingang und innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der DZG, Stuttgart.
Sind zum Zeitpunkt der Bestellung keine Exemplare des vom Besteller ausgewählten Artikel verfügbar, so teilt die DZG dem Besteller dies entsprechend mit. Ist der Artikel dauerhaft nicht lieferbar, sieht die DZG von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
Ist der vom Besteller in der Bestellung bezeichnete Artikel nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt die DZG dem Besteller dies ebenfalls entsprechend mit.
§ 5 Zahlungsbedingungen (Warenbestellungen, Seminare, Freizeiten, Veranstaltungen)
Vor Anforderung eines Artikels oder eines Seminars, einer Freizeit bzw. einer Veranstaltung durch den Besteller bzw. Teilnehmenden wird der Preis für dieses Produkt oder der Preis für die Veranstaltung
sowie die Versandkosten angezeigt. Diese Summe (Kaufpreis und Versandkosten) ist Bestandteil des zwischen dem Besteller und DZG gemäß § 2 zustande gekommenen Vertrages. Der Besteller bzw. Teilnehmende verpflichtet sich zur Zahlung dieses Preises. Die Zahlung wird mit Zustandekommen des Vertrags fällig. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der jeweils in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Mehrwertsteuer. Die Zahlung des Preises erfolgt per Kreditkarte oder PayPal. Andere Zahlungen, insbesondere Zahlung per Scheck oder Barzahlung können nicht bearbeitet werden und entbinden daher nicht von der Pflicht zur Zahlung des Preises.
Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Besteller bzw. der Teilnehmende bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er der DZG Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.
Der Besteller hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.
§ 6 Rücktritt des Teilnehmers (Seminare, Freizeiten und Veranstaltungen)
Der Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Anmeldung zurückzutreten, es sei denn, es handelt sich um eine Online-Veranstaltung1 oder einer Freizeit, die 14 Tage vor Ablauf der Anmeldefrist gebucht wurde2. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen oder in Textform gehaltenen Rücktrittserklärung.
Tritt der Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn zurück oder tritt er die Veranstaltung nicht an, so kann die DZG Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen der Veranstaltungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind ersparte Aufwendungen sowie mögliche anderweitige Verwendungen der Kosten und Gebühren zu berücksichtigen.
Beim Rücktritt eines Teilnehmenden fallen in der Regel folgende pauschalierte Stornogebühren an:
- bei Rücktritt bis zu 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag 30 %, 3
- bei Rücktritt von weniger als 14 Tagen vor dem ersten Veranstaltungstag 50 %,2,3
- bei Rücktritt am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen 90 % 2,3
der Teilnahmegebühren. Erfolgt keine Stornierung, so wird bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung die Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet.
1. Ein Rücktritt bei Online-Veranstaltungen ist ausgeschlossen, da der Teilnehmer den Link zur Online-Veranstaltung unmittelbar nach der zahlungspflichtigen Buchung der Veranstaltung mit der automatisch versandten Bestellbestätigung erhalten hat. Damit gilt dies als Beginn der Teilnahme. Damit ist eine Stornierung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
2. Ein Rücktritt von Freizeiten, die 14 Tage und weniger vor der Anmeldefrist gebucht wurden können nicht mehr storniert werden! Hier sind 100% der Kosten für die Freizeit zu tragen.
3. Bei Freizeiten, deren Buchung 6 Wochen vor Beginn der Freizeit lagen, können ab 6 Wochen und weniger vor dem Start der Freizeiten, nur bei einer vollen Kostenübernahme durch den Buchenden storniert werden.
Die Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren und Kosten im Falle des Rücktritts erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung vom Veranstalter an den Teilnehmer oder spätestens 30 Tage nach Rücktritt.
Es ist dem Teilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Veranstaltung keine oder geringere als die in der Pauschale ausgewiesenen Kosten entstanden sind.
§ 7 Mitteilungspflicht, Weisungsrecht und Ausschluss (Seminare, Freizeiten, Veranstaltungen)
Teilnehmende mit körperlichen Einschränkungen oder Erkrankungen, sowie solche, die Medikamente einnehmen müssen und/oder mitführen (auch Notfallbesteck), sind verpflichtet, dies bei der Anmeldung anzugeben. Anderenfalls kann eine entsprechende Hilfestellung oder nötige Betreuung im Rahmen des Möglichen nicht gewährleistet werden.
Die DZG übernimmt weder die Medikation noch die medizinische Versorgung.
Die DZG hat als Veranstalter ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber den Teilnehmenden bei den Veranstaltungen. Das Weisungsrecht umfasst alle Anweisungen, die für den ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf der Veranstaltung erforderlich sind, eingeschlossen disziplinarischen Anweisungen insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen.
Die Teilnehmende sind verpflichtet den Weisungen des Veranstaltungsleiters und der durch diesen autorisierten Personen Folge zu leisten.
Die DZG ist berechtigt, Teilnehmende, die insbesondere die Weisungen nicht befolgen oder über die Beschwerden von anderen Veranstaltungsteilnehmern vorliegen, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Falle des Ausschlusses erfolgt keine (Teil-) Erstattung von Kosten.
Erfolgt ein Ausschluss eines Minderjährigen aus einem der vor genannten Gründen, ist/sind der/die Erziehungsberechtigte/n verpflichtet den Minderjährigen auf eigene Kosten abzuholen, soweit dies im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung möglich ist.
§ 8 Haftung (Seminare, Freizeiten, Veranstaltungen) Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmenden. Die DZG haftet insbesondere nicht bei selbstverschuldeten Unfällen, Verletzungen, Schädigungen, Verlust oder Diebstahl von Gegenständen des Teilnehmenden.
Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der DZG, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die DZG nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Einschränkungen in diesem Paragraphen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der DZG, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§ 9 Eigentumsvorbehalt (Warenbestellungen)
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der DZG.
§ 10 Transportschäden, Sachmängelgewährleistung, Garantie u. Haftung (Warenbestellungen)
Der Besteller überprüft die ankommende Ware sofort auf Vollständigkeit und auf Schäden. Bei fehlenden Packstücken oder Beschädigungen an der Verpackung muss durch den Transportträger eine Bestätigung auf den Transportpapieren erfolgen. Transportschäden am Packstückinhalt müssen uns innerhalb von 24 Stunden an die nachfolgende Adresse mit den dort angegebenen Kommunikationswegen gemeldet werden.
DZG Kupferstraße 36 D-70565 Stuttgart Fax: 0711 45 99 8150 Email: info@dzg-online.de
Spätere Ansprüche können beim Transportträger nicht geltend gemacht werden.
Die DZG haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf von der DZG gelieferte Sachen 12 Monate.
Eine zusätzliche Garantie besteht bei den von der DZG gelieferten Artikel nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Bestellers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der DZG, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die DZG nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Einschränkungen dieses Paragraphen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der DZG, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Die sich aus diesem Paragraphen ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die DZG den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit die DZG und der Besteller eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 11 Widerrufsbelehrung und Widerrufs-, Rückgaberecht des Bestellers bzw. Teilnehmenden
Kommt der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustand (§ 312b BGB), steht Verbrauchern nach Maßgabe der folgenden Hinweise ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die nachfolgenden Regelungen des § 7 finden Anwendung, wenn der Besteller Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
a) Widerrufsrecht
Der Besteller bzw. Teilnehmende kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder mit unserem Online-Widerrufsormular– wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
DZG Kupferstraße 36 D-70565 Stuttgart Fax: 0711 45 99 8150 Email: info@dzg-online.de
Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ihren Widerruf mit unserer bereitgestellten elektronischen Widerrufsfunktion zu erklären. Diese finden Sie dauerhaft zugänglich im Footer unseres Shops unter: "Widerruf erklären"
Die Nutzung der elektronischen Widerrufsfunktion ist nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
b) Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Besteller der DZG die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der DZG insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Besteller etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Besteller die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unter-lässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr der DZG zurückzusenden. Der Besteller hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Besteller bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Besteller kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Versteller abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Besteller mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für die DZG mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
c) Rückgaberecht (Warenbestellungen)
Der Besteller kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) kann der Besteller die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr der DZG. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
DZG Kupferstraße 36 D-70565 Stuttgart Fax: 0711 45 99 8150 Email: info@dzg-online.de
d) Rückgabefolgen (Warenbestellungen)
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Besteller etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Besteller die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Ware nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Besteller mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für die DZG mit dem Empfang.
Ende der Rückgabebelehrung e) Widerruffolgen (Seminare, Freizeiten, Veranstaltungen) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, müssen insoweit ggf. Wertersatz geleitet werden. Dies kann dazu führen, dass die vertragliche Zahlungsverpflichtung für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllt werden muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung des Widerrufs, für die DZG mit dessen Empfang.
Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) — An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Faxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]: — Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) — Bestellt am (*)/erhalten am (*) — Name des/der Verbraucher(s) — Anschrift des/der Verbraucher(s) — Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) — Datum (*) Unzutreffendes streichen
§ 12 Datenschutz und Bildmaterial
Bestellerdaten und Teilnehmerdaten, die für die Vertragsabwicklung sowie Gewährleistungsansprüche notwendig sind, werden nur zu diesem Zweck verwendet. Die Teilnahme an den Online-Seminaren oder Online-Veranstaltungen ist nur unter Angabe des Klarnamens möglich.
Die DZG wird hiermit vom Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten ermächtigt, Bilder und Videos die im Rahmen von Veranstaltungen der DZG entstanden sind, auf der Website der DZG, Social Media-Kanälen der DZG und auf Informationsmaterial (z.B. Programmheft, Ausschreibungen oder Vereinszeitung) zu veröffentlichen. Eine Namensnennung der abgebildeten Personen erfolgt nicht.
Möchte ein Teilnehmer keine Veröffentlichung von Bildern, hat er dies schriftlich oder in Textform vor Antritt der Veranstaltung bei der DZG mitzuteilen.
§ 13 Anwendbares Recht und salvatorische Klausel
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Die DZG behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Für die jeweilige Vertragsbeziehung ist die Fassung zum Zeitpunkt ihrer Anerkennung durch den Besteller gültig. Ist oder wird eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar, bleiben die übrigen Bestimmungen da-von unberührt. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der DZG, Stuttgart, sofern der Besteller oder Teilnehmende Kaufmann ist.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Online-Shops der Deutschen Zöliakie-Gesellschaft e. V. für Warenbestellungen bzw. für das Buchen von Seminaren, Freizeiten oder Veranstaltungen.
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Deutschen Zöliakie-Gesellschaft e. V. (nachfolgend: DZG) und dem Besteller bzw. Buchenden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung/Buchung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers oder Buchenden erkennt die DZG nicht an, es sei denn, die DZG hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Der Besteller/Buchende kann aus dem Sortiment der DZG Waren, Seminare und Freizeiten/Veranstaltungen auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren oder Leistungen ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Besteller/Buchende die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Besteller/Buchende durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
Der Kaufvertrag über den oder die vom Besteller/Buchenden ausgewählten Artikel, Seminare, Freizeiten und Veranstaltungen kommt zustande, wenn die DZG die Bestellung annimmt. Dies geschieht durch die Mitteilung über die Lieferung der Ware oder Leistung. Gelten die der Bestellung zugrunde liegenden Preise – z. B. aufgrund zwischenzeitlicher Änderung der Preislisten der DZG nicht mehr oder ist die Ware nicht mehr lieferbar bzw. die Leistung nicht mehr anbietbar, erhält der Besteller/Buchende nach Bestelleingang eine Mitteilung, so dass er wählen kann, ob er die Bestellung/Buchung zu veränderten Bedingungen aufgeben oder von der Bestellung/Buchung Abstand nehmen möchte. Eine Produkt-/Leistungsbeschreibung ist keine Garantie.
Die enthaltenen Veranstaltungsbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens der DZG dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Teilnehmer.
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung/Bestätigung per E-Mail Seitens der DZG zustande. Der jeweilige konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündliche oder telefonische Nebenreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung/Bestätigung per E-Mail durch die DZG.
§ 3 Teilnahme, Leistungsänderungen und Änderungsvorbehalt (Seminare, Freizeiten, Veranstaltungen)
Spezielle Teilnahmevoraussetzungen, die u.a. in Ausschreibungen und Veranstaltungshinweisen genannt sind, sind für den Teilnehmenden verpflichtend und bindend.
Für die Teilnahme an den Veranstaltungen wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Diese Gebühren werden für die einzelnen Veranstaltungen jeweils in der Ausschreibung bekannt gegeben
Die ausgewiesenen Teilnahmegebühren sind bis zum jeweiligen Anmeldeschluss auf das Konto der DZG mit dem jeweiligen Verwendungszweck einzuzahlen bzw. werden bei Buchung direkt beglichen.
Das Teilnahmerecht an den Veranstaltungen entsteht erst nach Anmeldung und Bezahlung der ausgewiesenen Teilnahmegebühren sowie bei Erfüllung der sonstigen persönlichen Voraussetzungen des Teilnehmers.
Alle Gebühren, die auf der Website, in Printmedien etc. angegeben sind, verstehen sich grds. einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen. Werden einzelne Reiseleistungen durch Dritte durchgeführt, gelten deren AGBs entsprechend.
Die DZG ist berechtigt, unter anderem bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl, höherer Gewalt, ungeeigneten Witterungsbedingungen oder anderen zwingenden Gründen Veranstaltungen vollständig vor der Durchführung abzusagen. In diesem Fall werden die bereits bezahlten Teilnahmegebühren in vollem Umfang erstattet. Den Teilnehmern steht in einem solchen Fall kein Schadensersatz gegenüber der DZG zu.
Ferner ist die DZG dazu berechtigt bei kurzfristigen Einschränkungen, Änderungen oder (Teil-) Absagen von angebotenen Veranstaltungen vorzunehmen. Werden Änderungen oder Abweichungen von einzelnen Veranstaltungen notwendig, die von der DZG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, ist die DZG berechtigt diese vorzunehmen, wenn damit keine erheblichen Änderungen oder Abweichung der Veranstaltung verbunden ist und der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigt wird. In einem solchen Fall weist die DZG die Teilnehmer unverzüglich auf Änderungen und/oder Abweichungen hin.
Bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen für einzelne Veranstaltungen behält sich die DZG die Zusammenlegung von leistungsnahen Veranstaltungen vor.
Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel von Referenten / Betreuer oder Verschiebungen im Ablaufplan weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur ordentlichen Kündigung oder zur Minderung des Entgelts.
Kann die DZG aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen nach Beginn der Veranstaltung bis zum zweiten Veranstaltungstag keine Veranstaltung durchführen, behält sich die DZG vor, die jeweilige Veranstaltung ersatzlos abzusagen. Bei endgültiger Absage der Veranstaltung werden die bereits gezahlten Kosten anteilig zurückerstattet.
Wird die Durchführung der Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Krieg, innere Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Pandemien, Ausbruch von Krankheiten etc.) wesentlich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind beide Seiten zur Kündigung des Vertrages berechtigt. In diesem Fall kann die DZG, für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine Entschädigung verlangen. Die DZG ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den/die Teilnehmende zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die DZG und der Teilnehmenden je zur Hälfte. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Teilnehmenden zur Last. Den Teilnehmenden steht in einem solchen Fall kein Schadensersatz gegenüber der DZG zu.
§ 4 Lieferung (Warenbestellungen)
Die Übersendung von Produkten erfolgt ausschließlich durch unabhängige Transportunternehmen nach Zahlungseingang und innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der DZG, Stuttgart.
Sind zum Zeitpunkt der Bestellung keine Exemplare des vom Besteller ausgewählten Artikel verfügbar, so teilt die DZG dem Besteller dies entsprechend mit. Ist der Artikel dauerhaft nicht lieferbar, sieht die DZG von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
Ist der vom Besteller in der Bestellung bezeichnete Artikel nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt die DZG dem Besteller dies ebenfalls entsprechend mit.
§ 5 Zahlungsbedingungen (Warenbestellungen, Seminare, Freizeiten, Veranstaltungen)
Vor Anforderung eines Artikels oder eines Seminars, einer Freizeit bzw. einer Veranstaltung durch den Besteller bzw. Teilnehmenden wird der Preis für dieses Produkt oder der Preis für die Veranstaltung
sowie die Versandkosten angezeigt. Diese Summe (Kaufpreis und Versandkosten) ist Bestandteil des zwischen dem Besteller und DZG gemäß § 2 zustande gekommenen Vertrages. Der Besteller bzw. Teilnehmende verpflichtet sich zur Zahlung dieses Preises. Die Zahlung wird mit Zustandekommen des Vertrags fällig. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der jeweils in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Mehrwertsteuer. Die Zahlung des Preises erfolgt per Kreditkarte oder PayPal. Andere Zahlungen, insbesondere Zahlung per Scheck oder Barzahlung können nicht bearbeitet werden und entbinden daher nicht von der Pflicht zur Zahlung des Preises.
Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Besteller bzw. der Teilnehmende bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er der DZG Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.
Der Besteller hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.
§ 6 Rücktritt des Teilnehmers (Seminare, Freizeiten und Veranstaltungen)
Der Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Anmeldung zurückzutreten, es sei denn, es handelt sich um eine Online-Veranstaltung1 oder einer Freizeit, die 14 Tage vor Ablauf der Anmeldefrist gebucht wurde2. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen oder in Textform gehaltenen Rücktrittserklärung.
Tritt der Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn zurück oder tritt er die Veranstaltung nicht an, so kann die DZG Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen der Veranstaltungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind ersparte Aufwendungen sowie mögliche anderweitige Verwendungen der Kosten und Gebühren zu berücksichtigen.
Beim Rücktritt eines Teilnehmenden fallen in der Regel folgende pauschalierte Stornogebühren an:
- bei Rücktritt bis zu 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag 30 %, 3
- bei Rücktritt von weniger als 14 Tagen vor dem ersten Veranstaltungstag 50 %,2,3
- bei Rücktritt am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen 90 % 2,3
der Teilnahmegebühren. Erfolgt keine Stornierung, so wird bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung die Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet. 1Ein Rücktritt bei Online-Veranstaltungen ist ausgeschlossen, da der Teilnehmer den Link zur Online-Veranstaltung unmittelbar nach der zahlungspflichtigen Buchung der Veranstaltung mit der automatisch versandten Bestellbestätigung erhalten hat. Damit gilt dies als Beginn der Teilnahme. Damit ist eine Stornierung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
2Ein Rücktritt von Freizeiten, die 14 Tage und weniger vor der Anmeldefrist gebucht wurden können nicht mehr storniert werden! Hier sind 100% der Kosten für die Freizeit zu tragen. 3Bei Freizeiten, deren Buchung 6 Wochen vor Beginn der Freizeit lagen, können ab 6 Wochen und weniger vor dem Start der Freizeiten, nur bei einer vollen Kostenübernahme durch den Buchenden storniert werden.
Die Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren und Kosten im Falle des Rücktritts erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung vom Veranstalter an den Teilnehmer oder spätestens 30 Tage nach Rücktritt.
Es ist dem Teilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Veranstaltung keine oder geringere als die in der Pauschale ausgewiesenen Kosten entstanden sind.
§ 7 Mitteilungspflicht, Weisungsrecht und Ausschluss (Seminare, Freizeiten, Veranstaltungen)
Teilnehmende mit körperlichen Einschränkungen oder Erkrankungen, sowie solche, die Medikamente einnehmen müssen und/oder mitführen (auch Notfallbesteck), sind verpflichtet, dies bei der Anmeldung anzugeben. Anderenfalls kann eine entsprechende Hilfestellung oder nötige Betreuung im Rahmen des Möglichen nicht gewährleistet werden.
Die DZG übernimmt weder die Medikation noch die medizinische Versorgung.
Die DZG hat als Veranstalter ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber den Teilnehmenden bei den Veranstaltungen. Das Weisungsrecht umfasst alle Anweisungen, die für den ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf der Veranstaltung erforderlich sind, eingeschlossen disziplinarischen Anweisungen insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen.
Die Teilnehmende sind verpflichtet den Weisungen des Veranstaltungsleiters und der durch diesen autorisierten Personen Folge zu leisten.
Die DZG ist berechtigt, Teilnehmende, die insbesondere die Weisungen nicht befolgen oder über die Beschwerden von anderen Veranstaltungsteilnehmern vorliegen, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Falle des Ausschlusses erfolgt keine (Teil-) Erstattung von Kosten.
Erfolgt ein Ausschluss eines Minderjährigen aus einem der vor genannten Gründen, ist/sind der/die Erziehungsberechtigte/n verpflichtet den Minderjährigen auf eigene Kosten abzuholen, soweit dies im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung möglich ist.
§ 8 Haftung (Seminare, Freizeiten, Veranstaltungen) Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmenden. Die DZG haftet insbesondere nicht bei selbstverschuldeten Unfällen, Verletzungen, Schädigungen, Verlust oder Diebstahl von Gegenständen des Teilnehmenden.
Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der DZG, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die DZG nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Einschränkungen in diesem Paragraphen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der DZG, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§ 9 Eigentumsvorbehalt (Warenbestellungen)
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der DZG.
§ 10 Transportschäden, Sachmängelgewährleistung, Garantie u. Haftung (Warenbestellungen)
Der Besteller überprüft die ankommende Ware sofort auf Vollständigkeit und auf Schäden. Bei fehlenden Packstücken oder Beschädigungen an der Verpackung muss durch den Transportträger eine Bestätigung auf den Transportpapieren erfolgen. Transportschäden am Packstückinhalt müssen uns innerhalb von 24 Stunden an die nachfolgende Adresse mit den dort angegebenen Kommunikationswegen gemeldet werden.
DZG Kupferstraße 36 D-70565 Stuttgart Fax: 0711 45 99 8150 Email: info@dzg-online.de
Spätere Ansprüche können beim Transportträger nicht geltend gemacht werden.
Die DZG haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf von der DZG gelieferte Sachen 12 Monate.
Eine zusätzliche Garantie besteht bei den von der DZG gelieferten Artikel nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Bestellers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der DZG, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die DZG nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Einschränkungen dieses Paragraphen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der DZG, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Die sich aus diesem Paragraphen ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die DZG den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit die DZG und der Besteller eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 11 Widerrufsbelehrung und Widerrufs-, Rückgaberecht des Bestellers bzw. Teilnehmenden
Kommt der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustand (§ 312b BGB), steht Verbrauchern nach Maßgabe der folgenden Hinweise ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die nachfolgenden Regelungen des § 7 finden Anwendung, wenn der Besteller Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
a) Widerrufsrecht
Der Besteller bzw. Teilnehmende kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
DZG Kupferstraße 36 D-70565 Stuttgart Fax: 0711 45 99 8150 Email: info@dzg-online.de
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ihren Widerruf mit unserer bereitgestellten elektronischen Widerrufsfunktion zu erklären. Diese finden Sie dauerhaft zugänglich im Footer unseres Shops unter: "Widerruf erklären"
Die Nutzung der elektronischen Widerrufsfunktion ist nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
b) Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Besteller der DZG die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der DZG insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Besteller etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Besteller die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unter-lässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr der DZG zurückzusenden. Der Besteller hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Besteller bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Besteller kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Versteller abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Besteller mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für die DZG mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
c) Rückgaberecht (Warenbestellungen)
Der Besteller kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) kann der Besteller die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr der DZG. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
DZG Kupferstraße 36 D-70565 Stuttgart Fax: 0711 45 99 8150 Email: info@dzg-online.de
d) Rückgabefolgen (Warenbestellungen)
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Besteller etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Besteller die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Ware nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Besteller mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für die DZG mit dem Empfang.
Ende der Rückgabebelehrung e) Widerruffolgen (Seminare, Freizeiten, Veranstaltungen) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, müssen insoweit ggf. Wertersatz geleitet werden. Dies kann dazu führen, dass die vertragliche Zahlungsverpflichtung für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllt werden muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung des Widerrufs, für die DZG mit dessen Empfang.
Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) — An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Faxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]: — Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) — Bestellt am (*)/erhalten am (*) — Name des/der Verbraucher(s) — Anschrift des/der Verbraucher(s) — Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) — Datum (*) Unzutreffendes streichen
§ 12 Datenschutz und Bildmaterial
Bestellerdaten und Teilnehmerdaten, die für die Vertragsabwicklung sowie Gewährleistungsansprüche notwendig sind, werden nur zu diesem Zweck verwendet. Die Teilnahme an den Online-Seminaren oder Online-Veranstaltungen ist nur unter Angabe des Klarnamens möglich.
Die DZG wird hiermit vom Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten ermächtigt, Bilder und Videos die im Rahmen von Veranstaltungen der DZG entstanden sind, auf der Website der DZG, Social Media-Kanälen der DZG und auf Informationsmaterial (z.B. Programmheft, Ausschreibungen oder Vereinszeitung) zu veröffentlichen. Eine Namensnennung der abgebildeten Personen erfolgt nicht.
Möchte ein Teilnehmer keine Veröffentlichung von Bildern, hat er dies schriftlich oder in Textform vor Antritt der Veranstaltung bei der DZG mitzuteilen.
§ 13 Anwendbares Recht und salvatorische Klausel
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Die DZG behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Für die jeweilige Vertragsbeziehung ist die Fassung zum Zeitpunkt ihrer Anerkennung durch den Besteller gültig. Ist oder wird eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar, bleiben die übrigen Bestimmungen da-von unberührt. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der DZG, Stuttgart, sofern der Besteller oder Teilnehmende Kaufmann ist.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.